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JenaWasser

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung des Zweckverbandes JenaWasser für das Wirtschaftsjahr 2024

Auf Grund des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 53 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) jeweils in der aktuell geltenden Fassung erlässt der Zweckverband JenaWasser folgende Haushaltssatzung.

§ 1 Erfolgs- und Vermögensplan

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden für den Betriebszweig Wasserversorgung

a) im Erfolgsplan

die Erträge (T€)

 

17.456,3

die Aufwendungen (T€)

15.905,4

a) im Vermögensplan 

die Einnahmen (T€)

15.569,5

die Ausgaben (T€)

15.569,5

für den Betriebszweig Abwasserentsorgung

a) im Erfolgsplan

die Erträge (T€)

33.761,0

die Aufwendungen (T€)

27.915,8

a) im Vermögensplan 

die Einnahmen (T€)

24.293,3

die Ausgaben (T€)

24.293,3

festgesetzt. 

NACH OBEN

§ 2 Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird

für die Wasserversorgung auf (T€)

8.530,5

für die Abwasserentsorgung auf (T€)

2.024,0

festgesetzt. 

NACH OBEN

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird

für den Betriebszweig Wasserversorgung auf (T€)

6.070,0 T€

für den Betriebszweig Abwasserentsorgung auf (T€)

11.900,0 T€

festgesetzt. 

NACH OBEN

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für den Zweckverband JenaWasser

für den Betriebszweig Wasserversorgung auf (T€)

2.250,0 T€

für den Betriebszweig Abwasserentsorgung auf (T€)

2.250,0 T€

festgesetzt. 

NACH OBEN

§ 5 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

 

Jena, den 19. Dezember 2023
Jürgen Hofmann, Verbandsvorsitzender

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