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JenaWasser

Niederschlagswasser ist auch Abwasser

Durch das Thüringer Wassergesetz sind wir auch damit beauftragt, Ihr Grundstück von anfallendem Niederschlagswasser zu „befreien“. Denn nicht überall kann Regenwasser einfach im Boden versickern. Vielmals muss es z. B. über Gullys und öffentliche Kanäle abgeleitet werden. In diesem Sinne ist Niederschlagswasser dann auch Abwasser.

Seit Januar 2004 erhebt der Zweckverband JenaWasser eine separate Gebühr für die Einleitung von Regenwasser. Diese richtet sich nach Umfang und Art der versiegelten Flächen und wird als Jahresgebühr erhoben. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Gebühren und Beiträge.

Ausgangspunkt der Gebührenerhebung ist, dass es zwar auf allen Grundstücken ungefähr gleich viel regnet – das Regenwasser aber nicht in gleichem Umfang in die öffentlichen Kanäle gelangt. So verfügen manche Grundstücke über Gebäude mit großen Dachflächen oder über große gepflasterte (Park-)Flächen, während andere Grundstücke eher „naturbelassen“ sind und das Regenwasser einfach versickern kann. Gebührenmindernd kann sich zudem der Betrieb einer Zisterne auswirken, sofern sie über ein Fassungsvermögen von mindestens 2 Kubikmetern verfügt.