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JenaWasser

Versorgung mit Bauwasser

Die Versorgung Ihrer Baustelle mit Bauwasser ist in der Regel nur möglich, wenn bereits ein Grundstücksanschluss vorhanden ist oder dieser verlegt werden kann.

Unser Tipp: Wenn Sie einen Bauwasseranschluss benötigen, beantragen Sie diesen gleich gemeinsam mit Ihrem Trinkwasser-Grundstücksanschluss. So kann die endgültige Position Ihrer Versorgungsleitungen bei der Planung der provisorischen Versorgung mit berücksichtigt werden. Das spart Zeit, Aufwand und Kosten. Kreuzen Sie auf dem Formular Anmeldung Trinkwasser einfach unter Grundstücksanschluss sowohl „Herstellung“ als auch „Bauwasser“ an.

Für die Bauwasserentnahme muss ein Bauprovisorium errichtet werden, an dem der Wasserzähler befestigt werden kann. Dieses muss vor Frost, starker Sonne, Schmutz und Beschädigung geschützt sein. Wenden Sie sich dafür an Ihren Installationspartner.

Und so geht’s:
  1. Füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Sanitärinstallateur das Formular „Anmeldung Trinkwasser“ aus und kreuzen Sie bei der Anschlussart „Bauwasser“ an. 

    Folgende Unterlagen brauchen wir von Ihnen:
    • Katasterplan im Maßstab M1:1000
    • vermaßter Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude und gewünschter Medientrasse aller Ver- und Entsorgungsleitungen im Maßstab M1:100 oder M1:250
    • Keller- oder Grundrissplan mit Angabe des Hausanschlussraumes und Standort der Hauseinführung
    • Außenanlagenplan mit Stützmauern, Bäumen und größeren Bepflanzungen
    • Angabe, ob der Tiefbau auf privatem Grund in Eigenleistung erfolgen soll
    • Benennung spezieller Rahmenbedingungen, wie Mehrspartenhauseinführung oder wasserdichter Keller
    • Wasserbedarf
  2. Senden Sie uns die vollständigen Unterlagen per Post zu oder bringen Sie die Dokumente bei uns vorbei. Wir beraten Sie gern.
     
  3. Wir prüfen die Möglichkeit der Bereitstellung von Bauwasser und informieren Sie rechtzeitig.

Die Kosten für die dafür nötigen Arbeiten im öffentlichen Raum trägt der Zweckverband JenaWasser. Sie tragen die Kosten für Arbeiten auf Ihrem Grundstück. Diese werden Ihnen anhand des tatsächlich entstandenen Aufwandes (Aufmaß) in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie: Eine provisorische Verlegung von Trinkwasseranschlüssen ist nicht möglich.