Abwassergebühren
Höhe und Zusammensetzung Ihrer Abwassergebühren sind abhängig vom Grad der Benutzung öffentlicher Kanäle und Anlagen. So soll jeder Kunde an den Kosten für deren Betreibung beteiligt werden – und zwar entsprechend des Vorteils, den er aus der Nutzung dieser Einrichtungen zieht.
Grundlage der Gebührenerhebung ist die jeweilige technische Anschlussgestaltung auf Ihrem Grundstück. So werden unterschieden:
Volleinleiter
Das Grundstück ist an die öffentliche Kanalisation angeschlossen und das anfallende Schmutzwasser wird in einer Zentralkläranlage gereinigt.
Teileinleiter
Das Grundstück ist an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Das anfallende Schmutzwasser wird nicht zentral gereinigt sondern über Einleitstellen des Zweckverbandes JenaWasser in Gewässer abgeleitet. Das Schmutzwasser wird auf Ihrem Grundstück in einer Kleinkläranlage vorbehandelt.
Teileinleiter mit vorheriger biologischer Reinigung
Das Grundstück ist an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Das anfallende Schmutzwasser wird nicht zentral gereinigt sondern über Einleitstellen des Zweckverbandes in Gewässer abgeleitet. Die notwendige Vorbehandlung des Schmutzwassers auf Ihrem Grundstück erfolgt in einer vollbiologischen Kleinkläranlage.
Direkteinleiter (Kleineinleiter)
Das Grundstück ist nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Das anfallende Schmutzwasser wird direkt in ein Gewässer (Fließgewässer und Grundwasser per Versickerung) eingeleitet. Zur Vorbehandlung betreiben Sie eine Grundstückskläranlage.
Die Gebührenbestandteile im Einzelnen
Die jährliche Grundgebühr wird für Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Diese ist verbrauchsunabhängig. Sie richtet sich nach der Anschlussart sowie nach der Nenndurchfluss- bzw. Dauerdurchflussgröße des verwendeten Wasserzählers.
Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wird von Grundstücken erhoben, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Ihre Höhe ist verbrauchsabhängig. Sie richtet sich nach der über den Wasserzähler gemessenen Trinkwassermenge in Kubikmetern.
Die Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser wird jährlich erhoben. Sie richtet sich nach der versiegelten und an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossenen Grundstücksfläche in Quadratmetern. Grundlage der Gebührenerhebung ist eine Selbstauskunft jedes Grundstückseigentümers.
Für Grundstücke, auf denen einen Kleinkläranlage oder abflusslose Sammelgrube betrieben wird, erheben wir für die Entsorgung des Fäkalschlammes bzw. des Abwassers eine Beseitigungsgebühr.
Für Grundstücke, die nicht an die öffentliche Kanalisation abgeschlossen sind, sind wir verpflichtet, eine Kommunalabgabe zu erheben. Diese dient der Abwälzung der Abwasserabgabe, welche er an den Freistaat Thüringen für diese Kleineinleitungen abgeführt hat. Als Kleineinleitung ist jede Einleitung von Schmutzwasser in Gewässer (Fließgewässer und Grundwasser per Versickerung) zu verstehen, die eine Menge von acht Kubikmetern pro Tag nicht übersteigt.
Abwassergebühren ab 01.01.2020 (Auszug)
Gültig ab 1.1.2020
Grundgebühren für Nutzung eines Anschlusses an eine ZKA (Vollanschluss) bei Verwendung von Wasserzählern mit einem | ||
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Nenndurchfluss bis | bzw. Dauerdurchfluss bis |
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2,5 m³/h | 4 m³/h | 120,00 €/Jahr |
6 m³/h | 10 m³/h | 300,00 €/Jahr |
10 m³/h | 16 m³/h | 480,00 €/Jahr |
15 m³/h | 25 m³/h | 750,00 €/Jahr |
40 m³/h | 63 m³/h | 1.890,00 €/Jahr |
60 m³/h | 100 m³/h | 3.000,00 €/Jahr |
150 m³/h | 250 m³/h | 7.500,00 €/Jahr |
200 m³/h | 400 m³/h | 12.000,00 €/Jahr |
Grundgebühren für die Nutzung eines Anschlusses ohne ZKA (Teilanschluss) bei Verwendung von Wasserzählern mit einem | ||
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Nenndurchfluss bis | bzw. Dauerdurchfluss bis |
|
2,5 m³/h | 4 m³/h | 60,00 €/Jahr |
6 m³/h | 10 m³/h | 150,00 €/Jahr |
10 m³/h | 16 m³/h | 240,00 €/Jahr |
15 m³/h | 25 m³/h | 375,00 €/Jahr |
40 m³/h | 63 m³/h | 945,00 €/Jahr |
60 m³/h | 100 m³/h | 1.500,00 €/Jahr |
150 m³/h | 250 m³/h | 3.750,00 €/Jahr |
200 m³/h | 400 m³/h | 6.000,00 €/Jahr |
Einleitungsgebühren für Schmutzwasser Maßstab ist die Schmutzwassermenge, die pro Kalenderjahr eingeleitet wird. | |
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bei Einleitung über einen Vollanschluss | 1,85 €/m³ |
bei Einleitung über einen Teilanschluss | 1,44 €/m³ |
bei Einleitung über einen Teilanschluss bei vorheriger biologischer Reinigung | 0,54 €/m³ |
Kommunalabgabe (Kleineinleiterabgabe) | |
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für Einleitung von Schmutzwasser aus Haushaltungen in Gewässer | 17,90 €/Einwohner |
für Einleitung von ähnlichem Schmutzwasser in Gewässer | 0,40 €/m³ |
Einleitungsgebühren für Niederschlagswasser | |
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Niederschlagswassergebühr | 0,52 €/m²/Jahr |
Straßenentwässerungsgebühren mit Sinkkastenreinigung | 0,70 €/m²/Jahr |
Straßenentwässerungsgebühren ohne Sinkkastenreinigung | 0,67 €/m²/Jahr |
Beseitigungsgebühren für Abwasser | |
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aus einer Grundstückskläranlage (Fäkalschlamm) | 44,68 €/m³ |
aus einer abflusslosen Sammelgrube | 29,05 €/m³ |
Die zurzeit gültige Umsatzsteuer von 7 Prozent für den Wasserbezug ist in den genannten Beträgen enthalten; Abwassergebühren sowie die Kommunalabgabe sind umsatzsteuerfrei. (Letzte Anpassung nach 4. ÄS GS-WBS, 13. ÄS BGS-EWS, Satzung zur Erhebung einer Kommunalabgabe.)
Fragen und Antworten zu den neuen Abwassergebühren ab 2020
Ab 1.1.2020 gelten im Zweckverband JenaWasser neue Gebühren für die Abwasserreinigung. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen unserer Kunden.
Was ändert sich für mich?
Im Abrechnungszeitraum für das Jahr 2019 ändert sich nichts. Ausgehend von den neuen Gebührensätzen werden die für 2020 festzusetzenden Vorauszahlungen entsprechend angepasst. Tatsächlich wirksam wird die Erhöhung der Gebührensätze dann erst mit der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2020.
Welche Mehrkosten kommen auf mich zu?
Für die Gebührenhöhe sind das Verbrauchsverhalten, die dem jeweiligen Wasserzähler zugeordnete Grundgebühr und die Größe der angeschlossenen versiegelten Fläche maßgebend. Damit ergeben sich im konkreten Einzelfall auch individuelle Kosten. Exemplarisch genannt seien hier zwei Rechenbeispiele:
- ein Drei-Personen-Haushalt mit 90 m³ Wasserverbrauch in einem Einfamilienhaus mit 100 m² versiegelter Fläche: Mehrkosten von 48,00 Euro pro Jahr (Abwasserkosten neu: 337,50 Euro pro Jahr, bisher 289,50 Euro pro Jahr)
- ein Drei-Personen-Haushalt mit 90 m³ Wasserverbrauch als Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit vier Mietparteien: Mehrkosten von 25,50 Euro pro Jahr (Abwasserkosten neu: 209,50 Euro pro Jahr, bisher 184,00 Euro pro Jahr).
Warum wurden die Gebühren neu kalkuliert?
Abwassergebühren müssen spätestens alle vier Jahre überprüft und neu festgelegt werden. Mit Ablauf der aktuellen Kalkulationsperiode am 31. Dezember 2019 ist der Zweckverband JenaWasser verpflichtet, die Gebührenhöhe zu überprüfen und neu zu kalkulieren.
Die neuen Gebühren gelten vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023. Damit schöpft der Zweckverband JenaWasser die laut Thüringer Kommunalordnung längstens zulässige Geltungsdauer aus, um den Kunden höchstmögliche Gebührenstabilität zu gewährleisten.
Die Verbandsversammlung hat am 18. November 2019 die 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) verabschiedet. Grundlage dafür sind die Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und das Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG).
Wie wird die Gebührenhöhe festgelegt?
Bei der Gebührenkalkulation sind zwei Faktoren ausschlaggebend.
- Rückblick auf die vergangene Kalkulationsperiode: Für die einzelnen Gebührenarten werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und mögliche Über- oder Unterdeckungen ermittelt. Unterdeckungen führen zu einem höheren Gebührenbedarf im Folgezeitraum, Überdeckungen werden durch geringere Gebühren ausgeglichen.
- Ausblick auf die kommende Kalkulationsperiode: Hier fließen Prognosen zu Gebühreneinnahmen und gebührenfähigem Aufwand in die Neukalkulation ein.
Welche Faktoren führten bei der aktuellen Kalkulation zur Gebührenerhöhung?
Bei der aktuellen Gebührenkalkulation wirkten sich insbesondere aus:
- höhere Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Abwasseranlagen, insbesondere durch neue verschärfte Vorschriften zur Entsorgung der anfallenden Klärschlämme
- verstärkte Investitionstätigkeit zur Erschließung von Siedlungsgebieten, die bisher noch nicht an zentrale Kläranlagen angeschlossen sind
Was hat es mit diesem Kostenstieg bei der Klärschlammentsorgung auf sich?
Bisher wurde Klärschlamm von den Landwirten zur Düngung ihrer Felder genutzt. Dies war mit relativ geringen Kosten verbunden. Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben ist das bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr zulässig. Veranlassung ist der Schutz des Grundwassers und von Oberflächengewässern, weil im Klärschlamm u.a. auch Mikroschadstoffe enthalten sind. Damit ist die thermische Verwertung (Verbrennung) als einziger Entsorgungsweg verblieben.
Aktuell lässt der Zweckverband JenaWasser jährlich rund 10.000 Tonnen entwässerten Klärschlamms in Verbrennungsanlagen thermisch verwerten. Die Verbrennung ist ein aufwändiges Verfahren, was zu höheren Kosten führt. Der Ausbau der Verbrennungskapazitäten hält dem Tempo der gesetzlichen Verschärfungen nicht Stand. Das hat zusätzlich zu einer Kostenexplosion auf dem Entsorgungsmarkt beigetragen. Die derzeitig genutzten Mitverbrennungskapazitäten in Braunkohlekraftwerken in Mitteldeutschland werden mit den Maßnahmen des Kohleausstiegs in absehbarer Zeit nicht mehr zu Verfügung stehen. Gleichzeitig nimmt die Genehmigung und der Bau von teuren Monoverbrennungsanlagen einen Zeitraum von sechs bis acht Jahren in Anspruch.
Welche Anstrengungen unternimmt JenaWasser zur Dämpfung der Kosten?
Gerade bei der Problematik der Klärschlammentsorgung kann kein Aufgabenträger die Situation allein wirksam beeinflussen. Seit 2012 arbeiten viele Thüringer Aufgabenträger, auch auf Initiative von JenaWasser, an einer gemeinsamen Strategie zur längerfristigen wirtschaftlichen Klärschlammentsorgung. Durch Bündelung der Kräfte im Rahmen der interkommunalen Kooperation wird es gelingen, sich dieser neuen Herausforderung miteiner wirtschaftlichen Lösung im Interesse der Gebührenzahler zu stellen. Auch bei anderen Themen kommt es verstärkt zu Kooperationen.
Wo liegen die Gebühren im Vergleich zu anderen Zweckverbänden?
Die derzeitige Situation stellt für alle Aufgabenträger in Deutschland und insbesondere in Ostdeutschland eine große Herausforderung mit der Folge von Gebührenerhöhungen dar. Deshalb ist in den kommenden Jahren mit Gebührenanpassungen auch bei anderen Verbänden zu rechnen. Preisvergleiche zwischen den Aufgabenträgern der Abwasserentsorgung sind schwierig. Die Abwasserverbände finanzieren sich aus Gebühren und einmaligen Erschließungsbeiträgen. Beide bedingen einander: Niedrige einmalige Beiträge erhöhen den laufenden Gebührenbedarf.
Bei den Gebühren liegt der Zweckverband JenaWasser auch in der neuen Kalkulationsperiode im Durchschnitt der anderen Aufgabenträger in Thüringen und Deutschland (wie beschrieben: mit weiteren Gebührenanhebungen ist zu rechnen). Bei den Beiträgen erhebt JenaWasser im Thüringenvergleich den niedrigsten Beitragssatz und hält diesen sein 1999 stabil. Der Durchschnitt bewegt sich bei ca. 1,65 €/m², JenaWasser erhebt nur 0,51 €/m². Zudem erhebt JenaWasser einen Teilausbaubeitrag nur auf den Bau von zentralen Kläranlagen und Ortsverbindungssammlern. Mehr als 70 Prozent der Investitionen dienen aber der Errichtung oder Erweiterung von Ortsnetzen und werden deshalb aus den laufenden Gebühreneinnahmen finanziert.
An wen kann ich mich mit Fragen wenden?
Bei Fragen zu den neuen Abwasserkosten wenden Sie sich an den Bereich Gebühren und Beiträge beim Zweckverband JenaWasser. Dieser ist unter der Telefonnummer 03641 688 – 480 oder per E-Mail an kontakt@jenawasser.de erreichbar.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!
Bereich Gebühren- und Beitragserhebung
Telefon 03641 688-486
Fax 03641 688-595
kontakt@jenawasser.de