Trinkwassergebühren
Ihre Trinkwassergebühren setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: Einer jährlichen Grundgebühr sowie einer Verbrauchsgebühr.
Preisbestandteile im Einzelnen
Die Grundgebühr ist verbrauchsunabhängig. Sie dient der Abdeckung jener laufenden Kosten, die unabhängig davon anfallen, ob jemand den Wasserhahn aufdreht. Die Höhe Ihrer Grundgebühr richtet sich nach der Nenndurchfluss- bzw. Dauerdurchflussgröße des verwendeten Wasserzählers.
Die Verbrauchsgebühr wird verbrauchsabhängig erhoben. Sie richtet sich nach der über den Zähler gemessenen Wassermenge in Kubikmetern.
Trinkwassergebühren im Zweckverband JenaWasser (Auszug)
Die Grundgebühr für den Wasserbezug beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem
Nenndurchfluss bis | Dauerdurchfluss bis | ab 01.01.2022 |
---|---|---|
2,5 m³/h | 4 m³/h | 224,70 €/Jahr |
6 m³/h | 10 m³/h | 561,75 €/Jahr |
10 m³/h | 16 m³/h | 898,80 €/Jahr |
15 m³/h | 25 m³/h | 1.404,38 €/Jahr |
40 m³/h | 63 m³/h | 3.539,03 €/Jahr |
60 m³/h | 100 m³/h | 5.617,50 €/Jahr |
150 m³/h | 250 m³/h | 14.043,75 €/Jahr |
200 m³/h | 400 m³/h | 22.470,00 €/Jahr |
Für bewegliche Wasserzähler (Hydrantenstandrohre) erhebt der Verband eine tägliche Grundgebühr. Diese beträgt bei Wasserzählern mit einem
Nenndurchfluss | Dauerdurchfluss | ab dem 01.01.2022 |
---|---|---|
2,5 m³/h | 4 m³/h | 0,62 €/Tag |
6 m³/h | 10 m³/h | 1,54 €/Tag |
10 m³/h | 16 m³/h | 2,46 €/Tag |
Bearbeitungsgebühren und Ausleihmodalitäten regelt ein gesondert zu schließender Vertrag.