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JenaWasser

Brunnenwasser zur Bewässerung im Garten

Vor dem Hintergrund der zuletzt heißen und trockenen Sommer, erwägen viele Grundstückseigentümer, sich für die Gartenbewässerung einen eigenen Brunnen zu bohren. Dies ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch einiger Auflagen.  

Und so geht’s:

  • Die Erschließung von Grundwasservorkommen (Brunnenbohrung) ist grundsätzlich der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. In der Stadt Jena ist das der Fachdienst Umweltschutz der Stadtverwaltung Jena. Im Saale-Holzland-Kreis ist das Umweltamt beim Landratsamt in Eisenberg zuständig.
  • Beantragen Sie VOR Inbetriebnahme der Anlage eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Trinkwasserversorgung. Anderenfalls wäre der Betrieb rechtswidrig und könnte als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. 

Bitte beachten Sie: Der Bau und Betrieb eines eigenen Brunnens sollte gut überlegt sein. Aufgrund der vergangenen Trockenperioden fördern immer mehr Anlagen im Verbandsgebiet kein Wasser mehr. Erforderlich wären dann immer tiefere Bohrungen, was die Kosten in die Höhe treibt.  

Es stehen den hohen Investitionskosten von etwa 2.000 Euro für die eigentliche Brunnenbohrung, zuzüglich der Kosten für nötige Genehmigungen und jährliche Wartungen, oft nur geringe Einsparungen gegenüber. So wird eine mögliche Teilbefreiung vom Benutzungszwang in der Regel für höchstens 40 Kubikmeter Wasserentnahme pro Jahr beschieden. Das entspricht lediglich einer Ersparnis von 74,00 Euro jährlich.

Effektiver sparen lässt sich bei Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz durch den Einbau eines sogenannten „Gießwasserzählers“. Für die Mengen, welche für die Gartenbewässerung aus dem Netz entnommen werden, müssen dann keine Abwassergebühren mehr entrichtet werden. Nachzuweisen sind diese Mengen durch einen Gartenzähler.