Niederschlagswassergebühren
Die Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser wird jährlich erhoben. Sie richtet sich nach der versiegelten und an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossenen Grundstücks- bzw. Straßenfläche in Quadratmetern.
Grundlage der Gebührenerhebung ist eine Selbstauskunft jedes Grundstückseigentümers oder Straßenbaulastträgers, die luftbildgestützt erstellt wird und in der einfach und transparent jede versiegelte Teilfläche (Dach oder Grundstücksfläche) im Ankreuzverfahren gekennzeichnet werden kann, ob sie in die Kanalisation entwässert oder nicht. Soweit keine Vollversiegelung vorliegt, kann auch dies vermerkt werden (Abflussbeiwert).
Die Ermittlung der Gebührenbemessungsfläche erfolgt nach Wichtung bzw. Ermittlung des Abflussbeiwertes entsprechend des Versieglungsgrades der befestigten Flächen.
- 100 % bei vollversiegelten Flächen wie Dachflächen oder befestigten Flächen wie Beton, verfugtes Pflaster oder Platten
- 40 % bei begrünten Dächern
- 60 % bei teilversiegelten Flächen wie Betonverbundsteine oder unverfugtes Pflaster
- 10 % bei wasserdurchlässigen befestigten Flächen wie Rasengittersteine oder Schotter
Die unterschiedlichen Flächen werden entsprechend den Abflussbeiwert gewichtet und dienen als Grundlage (Gebührenbemessungsfläche) der Erhebung der Niederschlagswassergebühren.
Was tun, wenn Sie Flächen entsiegeln oder zusätzliche Flächen versiegeln und an die Kanalisation anschließen?
Fordern Sie einfach unter Benennung Ihres Grundstücks formlos eine aktuelle Luftbildausmessung mit Selbstauskunft zur Neuerklärung Ihrer Flächen ab. Sie erhalten dann umgehend ein individuelles Formular, welches Sie uns urschriftlich zurücksenden können. Eine Bestätigung der unsererseits auf dieser Grundlage verarbeiteten Daten geht Ihnen ebenfalls dann selbstverständlich zu.
Für Ihr Gebäude existiert noch keine Luftbildaufnahme, weil das Grundstück neu bebaut wird?
Auch dies ist kein Problem. Wenn Sie uns aussagefähige Unterlagen zur Art und Umfang der Bebauung zur Verfügung stellen, erstellen wir gern auf dieser Grundlage einen entsprechenden Auskunftsbogen.
Wie werden Zisternen berücksichtigt?
Bei der Ermittlung der Gebührenbemessungsfläche wird die Rückhaltung in Zisternen mit einem Volumen von mindestens 2 m³ mit einem Abzug von 15 m² (Abzugsfläche bei Zisternen gilt pro Kubikmeter Nutzinhalt) befestigte Fläche berücksichtigt.
Die Einleitungsgebühren für Niederschlagswasser betragen:
- Für Privateigentümer
Niederschlagswassergebühr von Grundstücken/Privatstraßen etc 0,60 €/m²/Jahr
- Für Straßenbaulastträger
Straßenentwässerungsgebühren mit Sinkkastenreinigung 0,78 €/m²/Jahr
Straßenentwässerungsgebühren ohne Sinkkastenreinigung 0,75 €/m²/Jahr