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JenaWasser

Kanal verstopft: Was ist zu tun?

Es ist glücklicherweise ein seltenes Bild: Haus oder Grundstück sind überschwemmt, das Abwasser fließt nicht vom Grundstück ab. Vermutlich ist der Kanal verstopft? Oder liegt ein ganz anderes Problem vor? Was ist jetzt zu tun?

Auf dieser Seite geben wir Ihnen wichtige Tipps für den „Fall der Fälle“.

Kanal verstopft: Wer ist zuständig?

Für die Entwässerungsanlage auf Ihrem Grundstück – also für alle Leitungen, Armaturen und Anlagen auf Ihrem Grund und Boden – sind Sie als Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Als Eigentumsgrenze gilt der Kontrollschacht (auch Übergabeschacht) an der Grundstücksgrenze.

Alle Störungen auf Ihrem Grundstück müssen Sie selbst durch eine von Ihnen beauftragte Fachfirma beseitigen. Alle Störungen jenseits des Übergabeschachtes beseitigt der Zweckverband JenaWasser.

Woran erkenne ich, wo das Problem liegt?

Überprüfen Sie erst den Übergabeschacht an Ihrer Grundstücksgrenze.

  • Ist hier ein Rückstau aus dem Kanalnetz zu erkennen? Informieren Sie unverzüglich unseren Havariedienst unter 03641 688-888 oder leitstelle@stadtwerke-jena.de. Die Kollegen sind rund um die Uhr für Sie da.
  • Ist kein Rückstau zu erkennen? Dann liegt das Problem höchstwahrscheinlich in Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage. Kontaktieren Sie eine Fachfirma Ihres Vertrauens. Sofern es die Umstände erlauben, informieren Sie sich vorher über Notdienstzuschläge und sonstige Konditionen, um keine böse Überraschung zu erleben. 
Wenn ich nicht erkennen kann, wo sich die Verstopfung befindet?

Mitunter lässt sich nicht klären, wo die Verstopfung liegt, weil Sie zum Beispiel den Übergabeschacht nicht öffnen können oder nicht sicher sind, wo sich dieser befindet.

In diesem Falle wenden Sie sich an unseren Havariedienst unter 03641 688-888 oder leitstelle@stadtwerke-jena.de. Die Kollegen sind rund um die Uhr für Sie da.

Die Fachleute klären die Situation und beraten Sie, wenn die Ursache auf Ihrem Grundstück liegt.  Ist bei Verstopfungen Gefahr im Verzug, helfen wir mit eigener Technik und stellen Ihnen den Einsatz später in Rechnung.

Liegt die Ursache im öffentlichen Bereich, beseitigen wir diese durch den Bereitschaftsdienst auf unsere Kosten.

Ich habe eine private Servicefirma beauftragt und diese stellt fest, dass die Verstopfung im öffentlichen Kanalbereich liegt. Was soll ich tun?

Informieren Sie unverzüglich unseren Havariedienst unter 03641 688-888 oder leitstelle@stadtwerke-jena.de. Die Kollegen sind rund um die Uhr für Sie da.

Zum Schutz der öffentlichen Abwasseranlage dürfen Arbeiten daran nur durch die Mitarbeiter des Zweckverbandes JenaWasser und seines Betriebsführers Stadtwerke Jena beauftragt und/oder selbst durchgeführt werden. Die Beauftragung Dritter für Arbeiten am öffentlichen Kanalnetz ist unzulässig und birgt die Gefahr, dass Sie auf hohen Rechnungen sitzenbleiben.

Unser Havariedienst klärt die Situation und entscheidet, ob die schon vor Ort befindliche private Servicefirma oder eigene Kräfte mit der Reparatur beauftragt werden.

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