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JenaWasser

Wasser: Eigenversorgung auf Ihrem Grundstück

Sie möchten zusätzlich zur Trinkwasserversorgung aus dem öffentlichen Netz Regenwasser oder Wasser aus einem eigenen Brunnen nutzen? Zum Beispiel zur Bewässerung im Garten oder als Brauchwasser im Haushalt, beispielsweise für die Toilettenspülung?

Zum Schutz Ihrer Gesundheit ist die Nutzung von Regen- oder Brunnenwasser im Haushalt genehmigungspflichtig.

Und so geht’s:
  • Beantragen Sie VOR Inbetriebnahme der Anlage eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Trinkwasserversorgung. Anderenfalls wäre der Betrieb rechtswidrig und könnte als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
  • Da für im Haushalt genutztes Wasser auch Abwasser anfällt, muss bei Einspeisung ins Gebäude ein zusätzlicher Zähler installiert werden.
  • Sollten Sie die Anlage nachträglich installieren, ist eine Änderung der Entwässerungsgenehmigung für Ihr Grundstück notwendig.
  • Die Erschließung von Grundwasservorkommen (Brunnenbohrung) ist grundsätzlich der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. In der Stadt Jena ist das der Fachdienst Umweltschutz der Stadtverwaltung Jena, im Saale-Holzland-Kreis das Umweltamt beim Landratsamt in Eisenberg.
  • Der Betrieb einer Eigenversorgungsanlage im Haushalt muss der zuständigen Gesundheitsbehörde angezeigt werden. In der Stadt Jena ist das der Fachdienst Gesundheit der Stadtverwaltung Jena, im Saale-Holzland-Kreis das Gesundheitsamt beim Landratsamt in Eisenberg.
  • Mit der Errichtung einer Eigenversorgungsanlage sollten Sie nur Fachfirmen beauftragen, um zu gewährleisten, dass alle gesetzlichen und technischen Vorschriften eingehalten werden.

Achten Sie zum Schutz Ihres Trinkwassers darauf, dass an keiner Stelle eine direkte Verbindung zwischen Brauchwasseranlage und Trinkwasserinstallation entsteht. Trink- und Brauchwasserleitungen sind zudem unterschiedlich farblich zu kennzeichnen.