Haushaltssatzung
Haushaltssatzung des Zweckverbandes JenaWasser für das Wirtschaftsjahr 2024
Auf Grund des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 53 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) jeweils in der aktuell geltenden Fassung erlässt der Zweckverband JenaWasser folgende Haushaltssatzung.
§ 1 Erfolgs- und Vermögensplan
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden für den Betriebszweig Wasserversorgung
a) im Erfolgsplan
die Erträge (T€) |
17.456,3 |
die Aufwendungen (T€) | 15.905,4 |
a) im Vermögensplan
die Einnahmen (T€) | 15.569,5 |
die Ausgaben (T€) | 15.569,5 |
für den Betriebszweig Abwasserentsorgung
a) im Erfolgsplan
die Erträge (T€) | 33.761,0 |
die Aufwendungen (T€) | 27.915,8 |
a) im Vermögensplan
die Einnahmen (T€) | 24.293,3 |
die Ausgaben (T€) | 24.293,3 |
festgesetzt.
§ 2 Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird
für die Wasserversorgung auf (T€) | 8.530,5 |
für die Abwasserentsorgung auf (T€) | 2.024,0 |
festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird
für den Betriebszweig Wasserversorgung auf (T€) | 6.070,0 T€ |
für den Betriebszweig Abwasserentsorgung auf (T€) | 11.900,0 T€ |
festgesetzt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für den Zweckverband JenaWasser
für den Betriebszweig Wasserversorgung auf (T€) | 2.250,0 T€ |
für den Betriebszweig Abwasserentsorgung auf (T€) | 2.250,0 T€ |
festgesetzt.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Jena, den 19. Dezember 2023
Jürgen Hofmann, Verbandsvorsitzender