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JenaWasser

Anschlusskosten: Wer zahlt was für was?

Erstanschluss

Grundstücksanschlüsse sind grundsätzlich Eigentum des Zweckverbandes JenaWasser. Damit werden diese auch allein von diesem hergestellt, erneuert, geändert, beseitigt oder auch repariert (unterhalten).

Gleichermaßen gilt der Grundsatz, dass für jedes Grundstück nur ein Grundstücksanschluss hergestellt wird.

Im Regelfall befinden sich die Abwasserkanäle und die Trinkwasserleitungen im öffentlichen Straßengrund, von denen die Grundstücksanschlüsse abzweigen. Da dies für alle Kunden gleichermaßen vorliegt, trägt JenaWasser den Kostenanteil für Grundstücksanschlüsse, soweit sie im öffentlichen Straßengrund verlaufen.

Sehr unterschiedliche Gegebenheiten liegen naturgemäß auf den privaten Grundstücken vor. So gibt es lange Grundstücksanschlüsse oder wenn die Bebauung direkt am Gehweg beginnt, auch sehr kurze. Um hier den unterschiedlichen Vorteilen der Grundstückseigentümer Rechnung zu tragen, werden die Kosten für den Teil des Grundstücksanschlusses, der sich auf dem privaten Grundstück befindet, an den jeweiligen Grundstückeigentümer weiterberechnet.

Diese Weiterberechnung gilt für sämtliche baulichen Maßnahmen an den Grundstücksanschlüssen, d.h. sowohl für die Herstellung, die Erneuerung, die Änderung, Verbesserung, Beseitigung und Unterhaltung. Dies erfolgt in der Regel nach Einheitssätzen, die in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

Details zur den Einheitssätzen finden Sie unter Zweckverband.

Herstellung

Unter Herstellung wird verstanden, wenn die Anschlussleitung für das Grundstück erstmals errichtet wird. Dazu gehören die Verlegung der Leitung selbst, die erforderlichen Erdarbeiten, die Herstellung von Kopflöchern und die Verbindung mit der Kundenanlage. Eine Herstellung liegt auch vor, wenn das Grundstück zu einem früheren Zeitpunkt bebaut war, aber der Anschluss wegen Abriss beseitigt wurde.

Unterhaltung und Erneuerung

Der Zweckverband ist verpflichtet, den Grundstücksanschluss durch geeignete Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen jederzeit in einem betriebsbereiten Zustand zu halten. Liegt ein vollständiger Verschleiß des Anschlusses vor, erfolgt die Wiederherstellung des Anschlusses durch die Ersetzung des gesamten Grundstücksanschlusses bzw. eines nicht unerheblichen Teils. So werden im Zuge von Erneuerungen beispielsweise alte metallische oder auch alte PE-Leitungen durch neue Kunststoffleitungen ersetzt.

Im Unterschied zur Erneuerung betrifft die Unterhaltung stets nur Reparaturen, in deren Rahmen auch Teilersetzungen von Grundstücksanschlüssen vorgenommen werden können. Diese Maßnahmen dienen lediglich der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft im Rahmen der normalen Nutzungsdauer des vorhandenen Anschlusses.

Veränderung

Unter einer Veränderung sind alle Maßnahmen zu verstehen, die die technische Umgestaltung eines Grundstücksanschlusses zum Gegenstand haben. Von einer Veränderung ist daher dann auszugehen, wenn Lage, Art und Dimension des Anschlusses oder der Werkstoff geändert bzw. der Anschluss im Ganzen an andere technische Gegebenheiten angepasst wird. Im Rahmen einer Veränderung können also auch Verbesserungen gegenüber der erstmaligen Herstellung erfolgen.

Beseitigung

Dies beinhaltet die Stilllegung, Unterbrechung und Entfernung des Grundstücksanschlusses, was die Einstellung der Wasserversorgung des Grundstücks zur Folge hat.

Zweitanschluss

Die Kosten für die Herstellung Ihres Anschlusses an die öffentliche Entwässerung und die dafür nötigen Arbeiten im öffentlichen Straßengrund tragen (bei erschlossenen Grundstücken) wir.

Auf Antrag können durch JenaWasser zusätzliche Grundstücksanschlüsse für die Trinkwasserversorgung und auch Abwasserentsorgung errichtet werden.  Details zur Beitragspflicht und zur Beitragshöhe finden Sie im Pfad  Zweckverband.