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JenaWasser

Fördermöglichkeit durch den Freistaat Thüringen

Der Ersatzneubau und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen auf zu Wohnzwecken und zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstücken werden durch den Freistaat Thüringen gefördert. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt direkt über den Zweckverband JenaWasser.

Jährlich veröffentlichen wir die Gebiete im Verbandsgebiet, für die wir Fördermittel beim Land Thüringen abrufen wollen. Pro Jahr können wir für zehn Prozent der betroffenen Grundstücke Anträge als Vorschlag zur Bewilligung einreichen. Ist eine Sanierung behördlich gefordert, so werden diese Anträge vorrangig weitergeleitet.

Unten beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu Fördervoraussetzungen und Beantragung. Für detaillierte Auskünfte sind wir gern für Sie da.

Was wird gefördert?

Der Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kläranlagen (Einzel- bzw. Gruppenkleinkläranlagen) entsprechend dem Stand der Technik und der Bau von Schmutzwasserkanälen im öffentlichen Raum (bei Gruppenkleinkläranlagen privater Bauherren).

Wer wird gefördert?
  • private Bauherren (natürliche Personen als Eigentümer und Erbbauberechtigte eines zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks) für grundstücksbezogene Kleinkläranlagen (Einzelanlagen) in Form eines Zuschusses oder eines Darlehens
  • sonstige Bauherren (Eigentümer und Erbbauberechtigte von zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstücken, soweit das Abwasser nur vom eigenen Grundstück stammt und zur Behandlung in einer Kleinkläranlage zugelassen ist, sowie Gruppenkleinkläranlagen) in Form eines Zuschusses
Wann kommt meine Anlage für eine Förderung in Frage?

Eine Förderung ist unter folgenden fachlichen Voraussetzungen möglich:

  1. Das betreffende Grundstück wird laut Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes JenaWasser nie an eine kommunale Abwasseranlage (Kanal) angeschlossen und die zuständige Wasserbehörde hat die Einleitung des Abwassers aus der Kleinkläranlage in ein Gewässer erlaubt (wasserrechtliche Erlaubnis).
  2. Das Grundstück wird laut Abwasserbeseitigungskonzept zwar an die kommunale Abwasseranlage (Kanal), jedoch nie an eine zentrale Kläranlage angeschlossen und der Zweckverband JenaWasser hat der Einleitung des Abwassers aus der Kleinkläranlage in den kommunalen Kanal zugestimmt. 
  3. Die Anlage hat eine Mindestgröße von vier Einwohnergleichwerten.

Nicht gefördert werden Kleinkläranlagen für die Ersterschließung von Grundstücken.

Welche Fördervoraussetzungen gelten?

Die Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein. Als Baubeginn zählt der Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Planung, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und das Herrichten des Grundstückes sind davon ausgenommen.

Es gelten weitere Anforderungen an die technische Ausgestaltung der Kläranlage, an die beauftragten Firmen sowie an Wartung und Betrieb Ihrer Anlage. Informieren Sie sich dazu direkt beim Fördermittelgeber, der Thüringer Aufbaubank.

Welche Art der Förderung ist möglich?

Für private Bauherren kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung gewährt werden oder aber ein zinsvergünstigtes Darlehen. Für gewerbliche und sonstige Bauherren sowie zur Errichtung von Gruppenkleinkläranlagen ist nur eine Förderung in Form eines Zuschusses möglich.

Wie hoch ist die Förderung?

Maßgeblich für die Höhe des Zuschusses ist die Größe der Anlage, angegeben in Einwohnerwerten (EW). Für den Ersatzneubau oder Neubau einer Kleinkläranlage mit einer Größe von bis zu vier EW beträgt die Grundförderung 2.500 Euro zuzüglich 250 Euro je weiterem Einwohnerwert. Für die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage für bis zu vier Einwohnerwerte beträgt die Grundförderung 1.250 Euro zuzüglich 125 Euro je weiterem EW.
Zusätzlich gefördert werden weitergehende Reinigungsanforderungen mit 500 Euro für bis zu vier EW zuzüglich 75 Euro je weiterem EW und bei Gruppenkleinkläranlagen privater Bauherren 250 Euro je lfd. Meter Schmutzwasserkanal im öffentlichen Raum ab Grundstücksgrenze.

Darlehen können nur für Einzelkleinkläranlagen privater Bauherren und nur anstelle des Zuschusses gewährt werden. Die Darlehenshöhe entspricht den tatsächlichen Aufwendungen und kann zwischen 1.500 und 25.000 Euro liegen. Es wird auf eine Laufzeit von sechs Jahren zu einem Zinssatz von 1,99 Prozent gewährt, es wird auf Kreditwürdigkeit geprüft, jedoch keine Hinterlegung von Sicherheiten verlangt.

Wie läuft das Förderverfahren ab?
  1. Reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen beim Zweckverband JenaWasser ein. Die Antragsformulare erhalten Sie bei uns in der Geschäftsstelle. Auch stehen sie hier im Internet zum Download bereit.
     
  2. Wir prüfen die Anträge auf Vollständigkeit und das Vorliegen der allgemeinen Fördervoraussetzungen, wie einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder einer Sanierungsanordnung, und leiten die Unterlagen weiter. Darüber informieren wir Sie schriftlich.
     
  3. Nun prüft die Thüringer Aufbaubank, ob ein vorzeitiger Baubeginn möglich ist. Warten Sie diese Entscheidung unbedingt ab, ehe Sie eine Fachfirma beauftragen!
     
  4. Sie erhalten Ihren Zuwendungsbescheid von der Thüringer Aufbaubank. Er enthält den Fördermittelabrufantrag und informiert, welche Unterlagen zur Auszahlung vorzulegen sind.
     
  5. Jetzt kann Ihr Bauvorhaben starten.
     
  6. Sobald Ihr Inbetriebsetzungstermin feststeht, informieren Sie den Zweckverband JenaWasser und vereinbaren einen Termin für die Erstkontrolle. 

    Zum Abnahmetermin benötigt die Thüringer Aufbaubank folgende Unterlagen:
    • Protokoll Erstkontrolle Kleinkläranlagen
    • Nachweis über den Anlagentyp, Verfahren und Größe des Ersatzneubaus bzw. der nachgerüsteten Kleinkläranlage
    • die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Anlage
    • bei Nachrüstungen einer bestehenden Anlage die Übereinstimmungserklärung der nachrüstenden Firma
    • Protokoll der Dichtheitsprüfung
    • Wartungsvertrag mit einem zertifiziertem Fachbetrieb
    • bei direkter Einleitung in das Gewässer die wasserrechtliche Erlaubnis
  7. Senden Sie den Fördermittelabruf mit den geforderten Unterlagen an die Thüringer Aufbaubank, damit die Auszahlung erfolgen kann.

Nützlicher Link und Antragsformulare