Niederschlagswassergebühren
Die Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser wird jährlich erhoben. Sie richtet sich nach der versiegelten und an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossenen Grundstücks- bzw. Straßenfläche in Quadratmetern.
Grundlage der Gebührenerhebung ist eine Selbstauskunft jedes Grundstückseigentümers oder Straßenbaulastträgers.
Die Ermittlung der Gebührenbemessungsfläche erfolgt nach Wichtung bzw. Ermittlung des Abflussbeiwertes entsprechend des Versieglungsgrades der befestigten Flächen.
- 100 % bei vollversiegelten Flächen wie Dachflächen oder befestigten Flächen wie Beton, verfugtes Pflaster oder Platten
- 40 % bei begrünten Dächern
- 60 % bei teilversiegelten Flächen wie Betonverbundsteine oder unverfugtes Pflaster
- 10 % bei wasserdurchlässigen befestigten Flächen wie Rasengittersteine oder Schotter
Die unterschiedlichen Flächen werden entsprechend den Abflussbeiwert gewichtet und dienen als Grundlage (Gebührenbemessungsfläche) der Erhebung der Niederschlagswassergebühren.
Wie werden Zisternen berücksichtigt?
Bei der Ermittlung der Gebührenbemessungsfläche wird die Rückhaltung in Zisternen mit einem Volumen von mindestens 2 m³ mit einem Abzug von 15 m² befestigte Fläche berücksichtigt.
Die Einleitungsgebühren für Niederschlagswasser betragen:
- Für Privateigentümer
Niederschlagswassergebühr von Grundstücken/Privatstraßen etc 0,52 €/m²/Jahr
- Für Straßenbaulastträger
Straßenentwässerungsgebühren mit Sinkkastenreinigung 0,70 €/m²/Jahr
Straßenentwässerungsgebühren ohne Sinkkastenreinigung 0,67 €/m²/Jahr
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Bereich Gebühren- und Beitragserhebung
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