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JenaWasser

Abwassergebühren

Höhe und Zusammensetzung Ihrer Abwassergebühren sind abhängig vom Grad der Benutzung öffentlicher Kanäle und Anlagen. So soll jeder Kunde an den Kosten für deren Betreibung beteiligt werden – und zwar entsprechend des Vorteils, den er aus der Nutzung dieser Einrichtungen zieht.

Grundlage der Gebührenerhebung ist die jeweilige technische Anschlussgestaltung auf Ihrem Grundstück. So werden unterschieden:

Volleinleiter

Das Grundstück ist an die öffentliche Kanalisation angeschlossen und das anfallende Schmutzwasser wird in einer Zentralkläranlage gereinigt.

Teileinleiter

Das Grundstück ist an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Das anfallende Schmutzwasser wird nicht zentral gereinigt sondern über Einleitstellen des Zweckverbandes JenaWasser in Gewässer abgeleitet. Das Schmutzwasser wird auf Ihrem Grundstück in einer Kleinkläranlage vorbehandelt.

Teileinleiter mit vorheriger biologischer Reinigung

Das Grundstück ist an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Das anfallende Schmutzwasser wird nicht zentral gereinigt sondern über Einleitstellen des Zweckverbandes in Gewässer abgeleitet. Die notwendige Vorbehandlung des Schmutzwassers auf Ihrem Grundstück erfolgt in einer vollbiologischen Kleinkläranlage.

Direkteinleiter (Kleineinleiter)

Das Grundstück ist nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Das anfallende Schmutzwasser wird direkt in ein Gewässer (Fließgewässer und Grundwasser per Versickerung) eingeleitet. Zur Vorbehandlung betreiben Sie eine Grundstückskläranlage.

Die Gebührenbestandteile im Einzelnen

Die jährliche Grundgebühr wird für Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Diese ist verbrauchsunabhängig. Sie richtet sich nach der Anschlussart sowie nach der Nenndurchfluss- bzw. Dauerdurchflussgröße des verwendeten Wasserzählers.

Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wird von Grundstücken erhoben, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Ihre Höhe ist verbrauchsabhängig. Sie richtet sich nach der über den Wasserzähler gemessenen Trinkwassermenge in Kubikmetern.

Die Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser wird jährlich erhoben. Sie richtet sich nach der versiegelten und an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossenen Grundstücksfläche in Quadratmetern. Grundlage der Gebührenerhebung ist eine Selbstauskunft jedes Grundstückseigentümers.

Für Grundstücke, auf denen einen Kleinkläranlage oder abflusslose Sammelgrube betrieben wird, erheben wir für die Entsorgung des Fäkalschlammes bzw. des Abwassers eine Beseitigungsgebühr.

Für Grundstücke, die nicht an die öffentliche Kanalisation abgeschlossen sind, sind wir verpflichtet, eine Kommunalabgabe zu erheben. Diese dient der Abwälzung der Abwasserabgabe, welche er an den Freistaat Thüringen für diese Kleineinleitungen abgeführt hat. Als Kleineinleitung ist jede Einleitung von Schmutzwasser in Gewässer (Fließgewässer und Grundwasser per Versickerung) zu verstehen, die eine Menge von acht Kubikmetern pro Tag nicht übersteigt.