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JenaWasser

Nachtragshaushalt 2021

1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes JenaWasser für das Wirtschaftsjahr 2021

Auf Grund des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 53 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) jeweils in der aktuell geltenden Fassung erlässt der Zweckverband JenaWasser folgende Nachtragshaushaltssatzung

§ 1 Erfolgs- und Vermögensplan

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

für den Betriebszweig Wasserversorgung

a) im Erfolgsplan

  erhöht um
(Angabe in TEUR)
vermindert um
(Angabe in TEUR)
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes
      gegenüber bisher
(Angabe in TEUR)
auf nunmehr
(Angabe in TEUR)

die Erträge (T€)

0,0 0,0 16.283,9

16.283,9

die Aufwendungen (T€)

0,0 0,0 13.851,3

13.851,3

b) im Vermögensplan 

  erhöht um
(Angabe in TEUR)
vermindert um
(Angabe in TEUR)
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes
      gegenüber bisher
(Angabe in TEUR)
auf nunmehr
(Angabe in TEUR)

die Einnamen (T€)

2.806,0 0,0 15.054,0 17.860,0

die Ausgaben (T€)

2.806,0 0,0 15.054,0 17.860,0

für den Betriebszweig Abwasserentsorgung:

a) im Erfolgsplan

  erhöht um
(Angabe in TEUR)
vermindert um
(Angabe in TEUR)
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes
      gegenüber bisher
(Angabe in TEUR)
auf nunmehr
(Angabe in TEUR)

die Erträge (T€)

0,0 0,0 25.680,5 25.680,5

die Aufwendungen (T€)

0,0 0,0 22.829,5 22.829,5

b) im Vermögensplan 

  erhöht um
(Angabe in TEUR)
vermindert um
(Angabe in TEUR)
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes
      gegenüber bisher
(Angabe in TEUR)
auf nunmehr
(Angabe in TEUR)

die Einnamen (T€)

0,0 0,0 21.886,0 21.886,0

die Ausgaben (T€)

0,0 0,0 21.886,0 21.886,0

festgesetzt.

NACH OBEN

§ 2 Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird

für die Wasserversorgung auf (T€)

9.796,0 – bisher 6.990,0

für die Abwasserentsorgung auf (T€)

Unverändert 5.500,0

festgesetzt. 

NACH OBEN

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird

  erhöht um
(Angabe in TEUR)
vermindert um
(Angaben in TEUR)
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes
      gegenüber bisher
(Angabe in TEUR)
auf nunmehr
(Angabe in TEUR)

für die Wasserversorgung (T€)

0,0 0,0 10.040,0 10.040,0

für die Abwasserentsorgung  (T€)

0,0 0,0 5.110,0 5.110,0

festgesetzt. 

NACH OBEN

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für den Zweckverband JenaWasser unverändert

für den Betriebszweig Wasserversorgung auf (T€) auf

2.250,0

für den Betriebszweig Abwasserentsorgung auf (T€) auf

2.250,0

festgesetzt. 

NACH OBEN

§ 5 Inkrafttreten

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft.

 

Jena, den 3. Dezember 2021
Jürgen Hofmann, Verbandsvorsitzender

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