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JenaWasser

Wissenswertes rund um Ihren Zähler

Einmal eingebaut, bleibt Ihr Wasserzähler mindestens sechs Jahre in Betrieb. Danach ist es möglich, die Eichgültigkeit des Zählers einmalig um weitere drei Jahre verlängern zu lassen. Diese Möglichkeit nutzen wir, um Aufwand und Kosten für das Wechseln der Zähler im vertretbaren Rahmen zu halten.

Zur Verlängerung der Eichgültigkeit ist eine nach festen Regeln durchgeführte Stichprobenprüfung notwendig. Die zuständige Prüfstelle legt fest, wie viele und welche Zähler wir aus der jeweiligen Zählerbaureihe (dem Los) wechseln und zur Prüfung einsenden müssen. Anschließend wird auf Grundlage der Prüfergebnisse entschieden, ob die Messgenauigkeit für die baugleiche Gruppe von Zählern noch gegeben ist und deshalb die Eichfrist verlängert werden kann.

Sie haben Fragen zur Eichgültigkeit Ihres Zählers? Wir informieren Sie gern! Halten Sie dafür Ihre Zählernummer bereit.

Nützliche Links

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