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JenaWasser

Gut zu wissen: Was gehört zum Grundstücksanschluss?

Trinkwasseranschluss und Wasserzählerschacht

Als Trinkwassergrundstücksanschluss bezeichnet man die Verbindung von der Versorgungsleitung bis zur Übergabestelle. Als Eigentumsgrenze gilt die Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude.

Laut Wasserbenutzungssatzung (WBS) bestimmt der Zweckverband JenaWasser die Zahl, Art, Nennweite und Führung der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderungen. So kann er z.B. verlangen, dass Sie an der Grundstücksgrenze auf eigene Kosten einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringen. Dies kann verlangt werden, wenn

  1. das Grundstück unbebaut ist oder
  2. der Grundstücksanschluss ab Grundstücksgrenze länger als 15 Meter ist oder nur unter besonderen Erschwernissen verlegt werden kann oder
  3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist.

Abwasseranschluss und Kontrollschacht

Als Abwassergrundstücksanschluss (Anschlusskanal) bezeichnet man die Leitung vom Kanal bis zum Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze.

Ist kein Kontrollschacht vorhanden, gilt die Leitung vom Kanal bis zur Grundstücksgrenze, bei mehreren hintereinander liegenden Grundstücken der Schnittpunkt des Anschlusskanals mit der ersten Grundstücksgrenze. Dies ist unabhängig davon, wie viele Grundstücke über diese Leitung an die öffentliche Entwässerung angeschlossen sind.

Laut Entwässerungssatzung ist am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage (in der Regel an der Grundstücksgrenze) ein geeigneter Kontrollschacht zu errichten. Dieser ist notwendig, um Betriebsaufgaben sicherzustellen, vor allem die Reinigung und Inspektion bei Verstopfungen und die Prüfung auf Dichtheit. Bei Entwässerung im Trennsystem braucht es getrennte Kontrollschächte für Schmutz- und Regenwasser.

Ist der Einbau eines Kontrollschachtes aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht möglich oder unverhältnismäßig, muss eine Reinigungsöffnung eingebaut werden, die die oben genannten  Maßnahmen ermöglicht.