/* */
JenaWasser

Fäkalienabfuhr

Die Entsorgung von Fäkalien aus Ihrer Grundstückskläranlage und abflusslosen Grube erfolgt grundsätzlich bedarfsgerecht. Wie oft dies erforderlich ist, richtet sich nach der Bauart Ihrer Anlage, nach dem Volumen und der Anzahl der Personen, die diese Anlage nutzen.

Bitte beachten Sie: Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, einen Wartungsvertrag für seine Anlage mit einem anerkannten Unternehmen abzuschließen, dies gilt auch für mechanische Anlagen. Ihr Wartungsunternehmen legt den optimalen Entsorgungszeitraum fest und koordiniert den Zeitpunkt der Entsorgung mit uns.

Liegt uns kein Wartungsprotokoll seitens der Fachfirma vor, entsorgen wir die Abwässer aus Grundstückskläranlagen oder abflusslosen Gruben in einem festgelegten Rhythmus.

Wir informieren Sie zwei Wochen vor der Entsorgung schriftlich über den vorgesehenen konkreten Leerungstermin. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, Ersatztermine zu vereinbaren oder zeitliche Konkretisierungen vorzunehmen. Nehmen Sie die Möglichkeit einer Terminverschiebung nicht wahr und fahren wir in der Folge Ihr Grundstück vergeblich an, erheben wir für diese Leerfahrt eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro pro Fahrt.

Benötigen Sie außerhalb des Tourenplanes eine Leerung Ihrer Grube, können Sie diese bei uns beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie unten.