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JenaWasser

Sie verändern sich? Ihr Anschluss auch!

Sei es der Anbau, der Umbau oder die Umnutzung eines Gebäudes, die Versiegelung von Flächen, das Einrichten einer Eigenversorgungsanlage: Zahlreiche  Um- und Ausbauprojekte auf Ihrem Grundstück haben Einfluss auf Ihre Trinkwasserkundenanlagen, auf Ihre Grundstücksentwässerung und gegebenenfalls auch auf Ihren Grundstücksanschluss.

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie Änderungen an der Bebauung und/oder der Nutzung Ihres Grundstückes planen und lassen Sie die Anpassungen von uns genehmigen.

Was müssen Sie tun?

  • Füllen Sie das Formular Anmeldung Trinkwasser und/oder das Formular Anmeldung Abwasser aus und kreuzen Sie in dem entsprechenden Feld „Änderung“ an.
  • Senden Sie uns den unterschriebenen Antrag mit den geforderten Unterlagen zu.
  • Auf Grundlage Ihrer Angaben prüfen wir, ob Ihre Versorgungsanlage bzw. Ihre Entwässerungsanlage den satzungsrechtlichen Vorgaben entsprechen oder ob Sie Anpassungen vornehmen müssen.
  • Sie erhalten einen „Genehmigungsbescheid zur Änderung des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgungsanlage“ und/oder einen „Bescheid zur Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage“. Beide Bescheide können auch unter Auflagen erteilt werden.

Unsere Tipps

  • Informieren Sie sich vor Baubeginn über den Verlauf Ihrer Ver- und Entsorgungsleitungen. Hilfreich kann eine alte Entwässerungszeichnung in Ihren Bauunterlagen oder eine Nachfrage beim Bauaktenarchiv sein. Auch besteht die Möglichkeit, den Verlauf orten und den Zustand der Leitungen durch eine entsprechende Firma prüfen zu lassen.
  • Wenn Sie Ihre Grundstücksentwässerung ändern: Nutzen Sie nach Möglichkeit den vorhandenen Anschluss an den Kanal weiter. Gern prüfen wir dessen Zustand mit unserer Kanalfernsehanlage. Ist der Anschluss rekonstruktionsbedürftig, wechselt der Zweckverband JenaWasser den im öffentlichen Straßengrund befindlichen Teil auf seine Kosten aus.
  • Beauftragen Sie mit allen Arbeiten eine geeignete Fachfirma.
  • Sofern noch nicht vorhanden: Errichten Sie am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage (in der Regel an der Grundstücksgrenze) einen Kontrollschacht (Übergabeschacht) oder eine sonstige Reinigungsöffnung, die Kontroll- und Spülzwecken dient.
  • Berücksichtigen Sie bei allen Veränderungen, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, Ihr Grundstück gegen Rückstau des Abwassers aus dem Kanalnetz zu sichern. Weitere Informationen dazu geben wir Ihnen im Bereich Bauherren-Informationen.