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JenaWasser

Kleinkläranlage auf Ihrem Grundstück

Ist ein Vollanschluss an eine zentrale Kläranlage für Ihr Grundstück nicht wirtschaftlich bzw. nur mit einem unvertretbar hohen Aufwand möglich, sind Sie laut Thüringer Wassergesetz zum Betrieb einer eigenen Grundstückskläranlage nach dem Stand der Technik verpflichtet. Aktueller Stand der Technik sind vollbiologische Kleinkläranlagen. Eine Anpassung kann durch Nachrüstung oder einen Ersatzneubau erfolgen.

Der Bau von Kleinkläranlagen wird vom Freistaat Thüringen gefördert. Nach Fertigstellung Ihrer Anlage erfolgt eine Funktionskontrolle durch uns. Weitere Informationen dazu geben wir Ihnen auf den folgenden Seiten: